Voraussetzungen

Um das E-Rechnung Clearing Service zu nutzen muss ein kostenpflichtiger Vertrag mit der BRZ GmbH abgeschlossen werden. Dazu sind folgende Informationen vorher zu erheben und bekannt zu geben:

  1. Der Schnittstellentyp über den Rechnungen weitergeleitet werden. Folgende Schnittstellen stehen zur Verfügung:
    • Asynchroner SOAP-basierter Webservice
    • Asynchroner REST-Service
    • Synchroner SOAP-basierter Webservice (nicht empfohlen)
    Detailliertere Informationen zu den Schnittstellentypen sind hier zu finden.
  2. Es muss Klarheit über die zu verwendenden Sicherheitsmechnismen herrschen.
    • Folgende Möglichkeiten existieren bei der Übertragung von www.e-rechnung.gv.at an Rechnungsempfänger:
      • Es wird die Verwendung von https empfohlen
      • IP-Adressen-Filter auf Seiten des Rechnungsempfängers
      • Limitierung auf das von uns verwendete Client-Zertifikat (nur bei https Übertragungen)
      • Es kann ein Hashwert (z.B. SHA-256) über die Rechnung mit einem gewählten Salt übertragen werden
      • Es kann ein Benutzername/Passwort per HTTP Basic Auth übertragen werden
      • Es kann eine PVP-basierte Signatur für die Übertragung verwendet werden
    • Folgende Möglichkeiten existieren bei der Übertragung der Statusmeldung vom Rechnungsempfänger an www.e-rechnung.gv.at:
      • Es muss https verwendet werden
      • Es muss ein von uns vergebener eindeutiger API-Key angegeben werden
      • Es kann das SSL-Zertifikat von www.e-rechnung.gv.at (bzw. test.e-rechnung.gv.at) als trusted Server-Zertifikat verwendet werden.
      Hinweis: die Übertragung der Statusmeldung kann nicht per PVP erfolgen.
  3. Jeder Rechnungsempfänger muss ein eindeutiges Präfix (angelehnt an das Verwaltungskennzeichen, z.B. L4/) bekannt geben. Dieses ist Teil der Auftragsreferenz und muss vom Rechnungssteller übermittelt werden. Auf Basis dieses Präfixes passiert das Routing der e-Rechnung zum Rechnungsempfänger.
  4. Es müssen die Regeln für die Lieferantennummer bekannt gegeben werden.
    • Ist eine Lieferantennummer/Kreditorennummer verpflichtend?
    • Wieviele Stellen muss die Lieferantennummer haben?
    • Welche sonstigen Regeln gelten für die Lieferantennummer (nur numerisch, verwendeter Präfix etc.)
  5. Es müssen die Regeln für die Auftragsreferenz bekannt gegeben werden.
    • Ist eine zusätzliche Auftragsreferenz verpflichtend? Das gewählte Präfix (VKZ) muss immer angegeben werden!
    • Wieviele Stellen muss die Auftragsreferenz haben?
    • Welche sonstigen Regeln gelten für die Auftragsreferenz (nur numerisch, verwendeter Präfix etc.)
  6. Bei Verwendung einer asynchronen Schnittstelle wird zusätzlich noch ein API-Key benötigt, damit die Rückkkommunikation zu e-Rechnung.gv.at funktioniert. Dieser API-Key wird von uns per E-Mail übermittelt.

Anforderungen an das Qualitätsmanagement

Der Auftraggeber muss fachliche Workflows erstellen mit denen die Schnittstellen und die übermittelten Inhalte überprüft werden können. Des Weiteren werden durch eine gemeinsame Auswahl zwischen BRZ und Auftraggeber die Abnahmetests festgelegt bzw. freigegeben.