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Die Lohnkosten der Mitarbeiter überschreiten deren Gehalt.
Bundes- und landesweite Erleichterungen für ausländische Fachkräfte
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Bis 30. April 2024 – über FinanzOnline bis 30. Juni 2024 – ist die Jahressteuererklärung für das Jahr 2023 einzureichen.