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  1. Rechnungsempfänger

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Rechnungsempfänger

Über e-Rechnung.gv.at können Sie elektronische Rechnungen an den Bund und an andere Rechnungsempfänger senden.

Rechnungsempfänger im Bund

Der Bund nimmt gemäß § 5 IKTKonG im Waren- und Dienstleistungsverkehr ausschließlich elektronische Rechnungen entgegen. Folgende Rechnungsempfänger sind dem Bund zuzuordnen:

  • Alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen
  • Parlament
  • Präsidentschaftskanzlei
  • Verwaltungsgerichtshof
  • Verfassungsgerichtshof
  • Volksanwaltschaft
  • Rechnungshof

Die Liste aller Bundesministerien und nachgeordneter Dienststellen finden sie hier.

Andere Rechnungsempfänger

Eine detaillierte Auflistung aller anderen Rechnungsempfänger denen Sie eine e-Rechnung über e-Rechnung.gv.at senden können, ist ebenfalls verfügbar.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an andere Rechnungsempfänger die nicht dem Bund angehören besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung.


Allgemeine Informationen

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Technische Informationen

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