Zum Inhalt
e-Rechnung.gv.at Logo
  • Rechnungs­empfänger
  • Rechnungs­inhalte
  • Einbringungs­arten
  • Weitere Informationen
  • English
  1. Rechnungsinhalte
  2. Storno von Rechnungen

  • Beilagen
  • Gutschriften
  • Sammelrechnungen
  • Storno von Rechnungen
  • Teil- und Endrechnungen
  • Auf- und Abschläge
Hinweis: In der Zeit zwischen 17.05.2025, 07:00 Uhr und 18.05.2025, 20:00 Uhr kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen.

Storno von Rechnungen

Inhaltlich

Stornobelege sind Rechnungen, die zuvor eingebrachte Rechnungen oder Gutschriften aufheben. Stornobelege werden von e-Rechnung.gv.at bei Verwendung von Upload, Webservice oder Peppol unterstützt. Die Beträge des Stornobelegs haben das gleiche Vorzeichen, wie die der ursprünglichen Rechnung.

Bei Verwendung des Rechnungsformulars sind keine Stornobelege möglich. Um eine Rechnung zu stornieren ist daher im Rechnungsformular eine Gutschrift zu erstellen, die die zu stornierende Rechnung aufhebt.

Ein Stornobeleg muss sich auf eine zu stornierende Rechnung oder Gutschrift beziehen. Dazu sind im Stornobeleg zumindest die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung oder Gutschrift anzugeben.

Technisch

Stornobelege sind Rechnungen, die zuvor eingebrachte Rechnungen oder Gutschriften aufheben. Generell gelten folgende Vorgaben:

  • Für Stornorechnungen sind eigene Rechnungsnummern zu verwenden, da es sich um eine eigenständige Rechnung handelt.
  • Die Beträge des Stornobelegs haben das gleiche Vorzeichen, wie die der ursprünglichen Rechnung.

ebInterface

Es kann maximal eine zu stornierende Rechnung angegeben werden.

  • Im Element /Invoice/CancelledOriginalDocument/InvoiceNumber ist die Rechnungsnummer der zu stornierenden e-Rechnung einzutragen. Das entspricht dem Element /Invoice/InvoiceNumber der zu stornierenden e-Rechnung.
  • Im Element /Invoice/CancelledOriginalDocument/InvoiceDate ist das Rechnungsdatum der zu stornierenden e-Rechnung einzutragen. Das entspricht dem Element /Invoice/InvoiceDate der zu stornierenden e-Rechnung.
  • Im Element /Invoice/CancelledOriginalDocument/DocumentType kann der Typ der zu stornierenden e-Rechnung eingetragen werden. Das entspricht dem Attribut /Invoice/@DocumentType der zu stornierenden e-Rechnung.
  • Im Element /Invoice/CancelledOriginalDocument/Comment kann ein optionaler Kommentar als Begründung der Stornierung angegeben werden.

UBL

In UBL 2.1 gibt es keine Unterstützung für Stornorechnungen. Stattdessen muss eine Gutschrift gesendet werden, die die Originalrechnung aufhebt und danach kann die korrigierte Rechnung als neue Rechnung übermittelt werden.


Allgemeine Informationen

  • Support
  • Publikationen/Downloads
  • FAQ (Bund)
  • FAQ (Andere)
  • Forum (extern)

Technische Informationen

  • ebInterface
  • UBL
  • Format erklären
  • BBG-Felder
  • Webservice
  • Peppol
  • Fehlerliste
  • Test-Formular (extern)
  • Test-Upload (extern)
  • Vorschau-PDF erstellen (extern)
  • Webservice testen
  • SOAP-Nachricht testen (extern)
  • Peppol testen

Technische Änderungen

  • Wartungsfenster
  • Geplante Änderungen
  • Änderungs­historie
Impressum/Copyright 2025 Bundesministerium für Finanzen, Johannesgasse 5, 1010 Wien/Kontakt/Barrierefreiheitserklärung