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  1. Rechnungsinhalte
  2. Gutschriften

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  • Storno von Rechnungen
  • Teil- und Endrechnungen
  • Auf- und Abschläge
Hinweis: In der Zeit zwischen 17.05.2025, 07:00 Uhr und 18.05.2025, 20:00 Uhr kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen.

Gutschriften

Inhaltlich

Elektronische Gutschriften können im Wege von e-Rechnung.gv.at übermittelt werden, um zuvor eingebrachte ungültige oder fehlerhafte Rechnungen zu korrigieren. Gutschriften haben nahezu dieselben verpflichtenden Inhalte wie Rechnungen, wobei folgenden Datenelemente nicht angegeben werden müssen:

  • Zahlungsdaten (entweder Bankverbindung mit IBAN und BIC oder SEPA Lastschriftverfahren)

Hinweis: für Gutschriften zur Korrektur oder vollständigen Stornierung einer Rechnung sind eigene Rechnungsnummern zu verwenden.

Technisch

Gutschriften können ebenso wie Rechnungen über e-Rechnung.gv.at eingebracht werden. Dabei sind aber je nach verwendetem Format gewissen Bedingungen zu erfüllen:

ebInterface

Die ebInterface-Spezifikation definiert wie Gutschriften zu verwenden sind, und diese wird auch von e-Rechnung.gv.at unterstützt. Je nach angegebenen DocumentType gelten dabei die folgenden Vorgaben:

  • Wird im Attribut DocumentType auf ROOT-Ebene Invoice (= Rechnung), InvoiceForAdvancePayment (= Vorauszahlung), InvoiceForPartialDelivery (= Rechnung für Teillieferung) oder FinalSettlement (= Endabrechnung) angegeben so gilt:
    • Wenn der PayableAmount positiv angegeben wird (≥ 0), so handelt es sich um eine Rechnung
    • Wenn der PayableAmount negativ angegeben wird (< 0), so handelt es sich um eine Gutschrift
  • Wird im Attribut DocumentType auf ROOT-Ebene CreditMemo (=Gutschrift) angegeben so gilt:
    • Wenn der PayableAmount positiv angegeben wird (≥ 0), so handelt es sich um eine Gutschrift
    • Wenn der PayableAmount negativ angegeben wird (< 0), so handelt es sich um eine Rechnung
  • Aufschläge (Surcharge) werden zu einem Bezugsbetrag addiert, Abschläge (Reduction) werden von einem Bezugsbetrag subtrahiert.
  • Bei effektiven Gutschriften sollte die Zahlungsart NoPayment verwendet werden.

UBL

Für die Übertragung von einzelnen Gutschriften gibt es in Peppol keinen definierten Prozess (BIS). Trotzdem akzeptiert e-Rechnung.gv.at die Übertragung von UBL 2.1 CreditNote-Dokumenten mit denselben Parametern wie die Übertragung von UBL 2.1 Invoice-Dokumenten. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es können Gutschrifts- und Rechnungspositionen in einem Dokument verwendet werden
  • Gutschriftspositionen müssen einen positiven LineExtensionAmount haben (Betrag ≥ 0)
  • Rechnungspositionen müssen einen negativen LineExtensionAmountcode> haben (Betrag < 0)
  • Die Gesamtsumme (PayabaleAmount) muss positiv sein (Betrag ≥ 0).

Allgemeine Informationen

  • Support
  • Publikationen/Downloads
  • FAQ (Bund)
  • FAQ (Andere)
  • Forum (extern)

Technische Informationen

  • ebInterface
  • UBL
  • Format erklären
  • BBG-Felder
  • Webservice
  • Peppol
  • Fehlerliste
  • Test-Formular (extern)
  • Test-Upload (extern)
  • Vorschau-PDF erstellen (extern)
  • Webservice testen
  • SOAP-Nachricht testen (extern)
  • Peppol testen

Technische Änderungen

  • Wartungsfenster
  • Geplante Änderungen
  • Änderungs­historie
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