Wartungsarbeiten: Rechnungsempfängersystem Bund
Samstag 25.06.2022 ab 06:00 Uhr, bis voraussichtlich Montag 27.06.2022 07:00 Uhr:
Bitte um Berücksichtigung, dass im angegebenen Zeitraum keine Bestätigungsmails für eingebrachte e-Rechnungen an den Empfänger “BUND” weiterversendet werden können. Bitte haben Sie Geduld und bringen Sie die Rechnung NICHT nochmal ein - die Bestätigungsmails werden nach Abschluss der Wartungsarbeiten nachversendet. Danke für Ihr Verständnis.
Rechnungsempfänger
Über e-Rechnung.gv.at können Sie elektronische Rechnungen an den Bund und an andere Rechnungsempfänger senden.
Rechnungsempfänger im Bund
Der Bund nimmt gemäß § 5 IKTKonG im Waren- und Dienstleistungsverkehr ausschließlich elektronische Rechnungen entgegen. Folgende Rechnungsempfänger sind dem Bund zuzuordnen:
- Alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen
- Parlament
- Präsidentschaftskanzlei
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Volksanwaltschaft
- Rechnungshof
Die Liste aller Bundesministerien und nachgeordneter Dienststellen finden sie hier.
Andere Rechnungsempfänger
Eine detaillierte Auflistung aller anderen Rechnungsempfänger denen Sie eine e-Rechnung über e-Rechnung.gv.at senden können, ist ebenfalls verfügbar.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an andere Rechnungsempfänger die nicht dem Bund angehören besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung.