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  1. Allgemeine Informationen
  2. FAQ (Bund)

Mo., 12.05.2025, ca. 16:00 bis 16:30 Uhr

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FAQs für Bund

Wie können Vertragspartner für das Einbringen von e-Rechnungen unterstützt werden?

Für die einmalige Registrierung am Unternehmensservice Portal (USP) kann die Hilfe des USP Servicecenters in Anspruch genommen werden. Alle Informationen dazu sind unter: www.usp.gv.at zu finden (Telefon – Hotline: 050 233 733).

Vertragspartner des Bundes können sich für die Einbringung der e-Rechnung eines sonstigen Berechtigten (zB Steuerberater oder Serviceprovider) bedienen (vgl § 1 Abs. 2 e-Rechnungsverordnung). Dh: wenn der einzelne Vertragspartner die e-Rechnung an den Bund nicht selbst einbringen will/kann, kann dieser den Dienst eines Serviceproviders in Anspruch nehmen, der die Erstellung und den Versand der e-Rechnung für den Vertragspartner übernimmt. Auf www.ebinterface.at ist eine Liste der Umsetzungspartner abrufbar.

Wenn sich der Vertragspartner am USP angemeldet hat, steht ihm die Möglichkeit zur Verfügung, die e-Rechnung mittels eines Online-Formulars an den Bund zu übermitteln. Die Erfassung der Rechnung im Online-Formular ist eben so einfach, wie in einem Officeprogramm und ist vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen gedacht. Beachten sie besonders die Vorteile, Vorlagen zu nutzen.


Allgemeine Informationen

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Technische Informationen

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