FAQs für Bund
Wer kann eine elektronische Rechnung empfangen?
Alle Bundesdienststellen sind seit 1. 1. 2014 verpflichtet, im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs e-Rechnungen zu akzeptieren.
Weiters können an die unter folgenden Link angegebenen Empfänger e-Rechnungen im Wege des USP übermittelt werden, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht:
https://www.erechnung.gv.at/erb/de_AT/recipients_others