FAQs für Bund
Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung, e-Rechnungen zu erstellen?
§ 5 IKTKonG sieht außer dem Barzahlungsverkehr und unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Unternehmen keine Ausnahmen für die Einbringung einer e-Rechnung an Bundesdienststellen vor. Es gibt jedoch einige Geschäftsfälle, in denen keine E-Rechnung erforderlich ist. Details siehe hier: https://www.erechnung.gv.at/erb/info_paper