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  1. Allgemeine Informationen
  2. FAQ (Bund)

FAQs für Bundesdienststellen

Muss eine Hotelrechnung für eine Dienstreise elektronisch einlangen?

Reisekosten an einen Dritten, wenn dieser Dritte ein Dienstnehmer des Bundes ist, können auf unterschiedliche Art beglichen werden:

1) Die Abrechnung der Reise- bzw. Hotelkosten erfolgt nicht vor Ort im Hotel, sondern

zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall sind schon bei der Buchung des Hotels

die Kreditorennummer und die Auftragsreferenz (Bestellnummer, Einkäufergruppe

oder Einkäufergruppe:interne Refenz) bekanntzugeben, damit die Rechnung vom

Leistungserbringer elektronisch strukturiert bei der Bundesdienststelle eingebracht

werden kann.

2) Die Hotelrechnung wird vor Ort vom Dienstnehmer bar beglichen. Der

Barzahlungsverkehr ist vom Geltungsbereich des § 1 Abs. 4 e-Rechnungsverordnung

ausgenommen ist.

3) Die Hotelrechnung wird vor Ort vom Dienstnehmer mit der Bundeskreditkarte

beglichen. Zahlungen mit der Bundeskreditkarte sind Barzahlungen gleichzustellen.


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