FAQs für Bundesdienststellen
Ausländische Vertragspartner von Bundesdienststellen sind nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpflichtet. Als ausländischer Unternehmer gilt ein Unternehmer, der im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte im Inland hat. Für die Einbringung von e-Rechnungen an Stellen der österreichischen öffentlichen Verwaltung haben ausländische Vertragspartner die Möglichkeit das Peppol-Netzwerk zu nutzen.
Ein ausländischer Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt bzw. eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte im Inland hat, gilt als inländischer Unternehmer und ist daher zur Einbringung von e-Rechnungen an Bundesdienststellen verpflichtet.