FAQs für Bundesdienststellen
Wie groß dürfen Beilagen im Anhang zu einer e-Rechnung sein?
Verrechnungsrelevante Beilagen zu e-Rechnungen (z. B. Leistungsnachweise, Übernahmebestätigungen, Lieferscheine), die von einer Bundesdienststelle für die Bearbeitung des Geschäftsfalls als erforderlich angesehen werden, können bis zu einer Maximalanzahl von 200 und bis zu einer Gesamtspeichergröße von 15 MB gemeinsam mit der e-Rechnung elektronisch in den Formaten XML, PDF, XLS, XLSX oder PNG übermittelt werden, siehe auch https://www.erechnung.gv.at/erb/de_AT/content_attachments